Informationen zur Vormerkung (Anmeldung)
für einen Kita-Platz
Eltern, die ihre Kinder in einer Krippe oder einen Kindergarten vormerken möchten, füllen das Formular zur Vormerkung aus. Wenn Sie einen Platz in der Kindertagespflege suchen, wenden Sie sich direkt an das Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald.
https://www.breisgau-hochschwarzwald.de/pb/Breisgau-Hochschwarzwald/Start/Familien+Bildung/kindertagespflege.html
Die Online-Registrierung garantiert noch keinen Betreuungsplatz. Über das Vormerksystem selbst werden keine Plätze vergeben!
Alle Vormerkungen werden zentral im elektronischen Vormerksystem erfasst. Die Betreuungsplätze werden zentral von der Stadtverwaltung vergeben.
Zeitpunkt der Durchführung einer Vormerkung:
- Anmeldungen können frühestens nach Geburt des Kindes erfolgen. Sie erhalten nach Anmeldung in unserem elektronischen Vormerkverfahren direkt eine Anmeldebestätigung per Mail.
- Vormerkungen können das ganze Jahr über getätigt werden. Die Vergabe findet erst nach dem Stichtag 15.02. (jedes Jahr) statt. Bitte beachten Sie, dass es bis zu 6 Wochen dauern kann, bis Sie eine Rückmeldung mit einer Zu- oder Absage erhalten.
Mehrfachanmeldungen:
- Es können drei Wunschkitas angegeben werden.
- Mehrfache Anmeldungen sind nicht möglich, nur die zeitlich erste Meldung wird weiterbearbeitet.
Krippenplatz (unter 3 Jahre) und Kindergartenplatz (über 3 Jahre):
- Bitte nehmen Sie für U3 und Ü3 eine separate Anmeldung vor, insbesondere dann, wenn Sie für Ihr Kind ab 3 Jahren einen Platz in einer anderen Einrichtung wünschen.
Aufnahmekriterien:
- Für die Platzvergabe wurden mit allen Trägern der Kindertageseinrichtungen in Breisach folgende Kriterien festgelegt und vom Gemeinderat verabschiedet.
- Link zur Satzung Benutzungsgebühren für die Kindertageseinrichtungen der Stadt Breisach am Rhein
Arbeitgeberbescheinigung:
- Zur Vormerkung eines Ganztagesbetreuungsplatzes benötigen Sie eine Arbeitgeberbescheinigung. Ohne Nachweis kann die Berufstätigkeit bei der Platzvergabe nicht berücksichtigt werden. Für Ihre Beschäftigungsnachweise können Sie unseren Vordruck verwenden und im Vormerksystem hochladen.
- Formular "Arbeitgeberbescheinigung" zum Download.
Rechtsanspruch:
- Um Ihren Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz geltend zu machen, muss die Vormerkung frühestens 6 Monate vor dem Wunscheintrittstermin erfolgen.
Zuzug:
- Zugezogene müssen zunächst ihren Wohnsitz in Breisach anmelden. Bitte beachten Sie, dass es bis zu 6 Wochen dauern kann, bis Sie eine Rückmeldung mit einer Zu- oder Absage erhalten. Planen Sie eine Wartezeit ein, ein Kita-Platz zum Wunschtermin kann nicht garantiert werden.
Finanzielle Förderung:
- Informationen zur finanziellen Förderung der Kindertagesbetreuung finden Sie auf der Website des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald.
Link zur Website